Klassenkonferenz

Die Klassenkonferenz wird von den Lehrern der Klasse gebildet und entscheidet über die Arbeit in der Klasse. Vorsitzende der Klassenkonferenz ist die Klassenleitung, wenn die Klassenkonferenz über die Versetzung der Kinder entscheidet, ist der Schulleiter ihr Vorsitzender.

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft wird von den Eltern einer Klasse gebildet und ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt. Die erste Klassenpflegschaft wird von dem Klassenlehrer einberufen. Zu allen weiteren Sitzungen lädt die/der Vorsitzende der Klassenpflegschaft bei Bedarf ein. Sie/Er wird zu Beginn des Schuljahres gewählt.  

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das entscheidende Gremium der Schule und setzt sich aus drei von der Schulpflegschaft gewählten Elternvertretern und drei von der Lehrerkonferenz gewählten Lehrervertretern zusammen. Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter, er stimmt jedoch nur bei Stimmengleichheit mit ab. Die Schulkonferenz genehmigt alle etatmäßigen Ausgaben, entscheidet über einzuführende Lehr- und Lernmittel, über außerschulische Veranstaltungen und über alle Anträge der anderen Mitwirkungsorgane.

Schulpflegschaft

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften sind stimmberechtigte Mitglieder der Schulpflegchaft, die Stellvertreter können mit beratender Stimme teilnehmen. Die Schulpflegschaft vertritt alle Erziehungsberechtigten der Schule und deren Interessen. Sie wählt einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter sowie die Mitglieder der Schulkonferenz.