Arbeitsmittel und Spiele

In allen Klassen sind recht umfangreiche Arbeits- und Spielmaterialien vorhanden. Diese sind zum Teil von den Lehrerinnen selbst hergestellt worden und finden ihren Einsatz zu verschiedenen Gelegenheiten.
Zum einen dienen die Arbeitsmittel als Fördermaterial in der Differenzierung (Veranschaulichung und aktives Tun), zum anderen sind sie Zusatzmaterial zur Weiterführung des gelernten Stoffs. Sie werden also hauptsächlich im Förderunterricht und zur Differenzierung eingesetzt. Natürlich können und dürfen die Kinder aber auch mit diesen Materialien spielen und arbeiten.

Beurlaubung von Kindern

In dringenden Fällen beurlaubt die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer das Kind bis zu zwei Tagen. Anträge auf eine längere Beurlaubung werden beim Schulleiter gestellt. Beurlaubungen von Kindern unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nicht möglich.

Elternabend vor den Ferien (Schulanfänger)

Etwa zwei Wochen vor Beginn der Sommerferien werden alle Eltern der zukünftigen Schulafänger zu einem Elternabend in der Schule eingeladen. Zunächst gibt der Schulleiter alle Informationen über Schule im Allgemeinen sowie über die Grundschule Hemmerde im Speziellen, die für die „neuen" Eltern wichtig sein könnten. Besprechungspunkte sind die Schulbuchbestellung, Materialliste, persönliche Einladung des Lehrers bzw. der Lehrerin an das zukünftige Schulkind, erste Informationen des Klassenlehrers an die Eltern, usw..  Selbstverständlich besteht auch die Gelegenheit eigene Fragen zu stellen und zum Kennenlernen der Eltern untereinander.

Elternsprechtage

Elternsprechtage finden zweimal im Jahr statt: im Herbst (Oktober oder November) für alle Klassen, und im März oder April noch einmal für die 1. bis 3. Schuljahre. Für die Klassen 1 und 2 ist zusätzlich noch nach der Zeugnisausgabe vor den Sommerferien ein Gesprächs- und Beratungsangebot mit den Eltern vorgesehen.

Erkrankung der Kinder

Bei Erkrankung eines Kindes sollte die Schule möglichst schnell informiert werden. Dies geht telefonisch oder per schoolfox. Wenn das Kind dann wieder die Schule besuchen kann, sollte es (zumindest bei einer längeren Erkrankung) eine schriftliche Entschuldigung für die Dauer der Erkrankung mitbringen. Bei Erkrankungen unmittelbar vor Ferienbeginn, nach Ferienende o-der im Zusammenhang mit beweglichen Ferientagen benötigen wir in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung.

Fahrtkosten

Schülerfahrtkosten werden von der Stadt Unna zum Teil übernommen, wenn der einfache Schulweg mehr als 2 km beträgt. Das trifft in unserer Schule für alle Kinder aus Dreihausen, Siddinghausen, Steinen und Westhemmerde zu. Zurzeit erhalten die Eltern unserer Fahrschüler eine Pauschale in Höhe von 313,- € pro Jahr.

Schrift

Wir beginnen im Anfangsunterricht mit der Druckschrift. Wenn fast alle Buchstaben bekannt sind führen wir nach Schwungübungen und einem speziell dafür vorgesehenen Schreiblehrgang die Schulausgangsschrift (SAS) als verbundene Schrift ein. Im 3. und 4. Schuljahr finden unsere Schülerinnen und Schüler zunehmend zu ihrer eigenen persönlichen verbundenen Handschrift.

Schulbücher

Die Schulbücher werden den Schülern von der Schule (Stadt Unna) zur Verfügung gestellt. Ein Buch oder ein Arbeitsheft wird von dem Elternbetrag angeschafft. Dieses Geld wird vor den Sommerferien von den Klassenlehrerinnen eingesammelt und die Bücher als Sammelbestellung geordert. Wir bitten Sie, mitzuhelfen, dass die geliehenen Bücher durch Umschläge geschützt sowie pfleglich behandelt werden, damit sie auch mehrere Schuljahre lang ausgeliehen werden können.

Schule von 8 – 1 und „Dreizehn plus“

Kernbetreuungszeit ist täglich von 7.40 Uhr bis 15.00 Uhr, ansonsten flexibel nach Bedarf (abhängig vom Stundenplan). Die Kinder in der 8-1-Betreuung bleiben bis maximal 13.15 Uhr, die Betreuung „13-plus“ schließt sich an und dauert bis maximal 15.00 Uhr.

In den Ferien und am letzten Schultag vor den großen Ferien findet keine Betreuung statt; die Kinder der Betreuungsmaßnahme „13-plus" können durch einen Zusatzvertrag, der allerdings weitere Kosten verursacht, in der OGGS der Grundschule Lünern bzw. der Osterfeldschule auch in den Ferien betreut werden.

Der Betreuungsgruppe stehen drei Räume zur Verfügung.

Die Betreuungspersonen arbeiten eng mit dem Kollegium zusammen. Dabei stehen Spielen, Basteln und Lesen bzw. Vorlesen im Vordergrund. Außerdem können die Kinder auf freiwilliger Basis auch ihre Hausaufgaben anfertigen, die allerdings nicht korrigiert oder nachgesehen werden.

Zurzeit nehmen ca. 60 Kinder an den Betreuungsangeboten teil. Zukünftige Erstklasseltern werden bereits bei der Schulanmeldung auf die Möglichkeit der Betreuung hingewiesen und etwa im Mai vor der Einschulung angeschrieben, damit die Gruppe ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann.

Schulunfälle

Die Kinder sind auf dem Schulgelände, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen durch die Unfallkasse NRW unfallversichert. Eltern sollten Unfälle ihrer Kinder, die sich auf dem Schulweg ereignen, umgehend unter Angabe des Ortes, der Uhrzeit, evtl. Zeugen, des behandelnden Arztes bzw. des Krankenhauses der Schule mitteilen. Schäden, die die Kinder auf dem Schulweg (z. B. mit dem Fahrrad) verursachen, sind nur durch die private Haftpflichtversicherung der Eltern abgesichert.

Sprechzeiten der Lehrerinnen und Lehrer

Die Sprechzeiten finden nach Vereinbarung statt. Telefonische Gespräche, die längere Zeit beanspruchen, sollten möglichst während der Pausen vermieden werden. Bitte beachten Sie auch den Artikel Gespräche mit Eltern und Erziehungsberechtigten.

Stunden- und Pausenordnung

1. Stunde: 07.55 - 08.40 Uhr 05 Min. Pause  
2. Stunde: 08.45 - 09.30 Uhr 10 Min. Frühstück 15 Min. Hofpause
3. Stunde: 09.55 - 10.40 Uhr 10 Min. Hofpause  
4. Stunde: 10.50 - 11.35 Uhr 10 Min. Hofpause  
5. Stunde: 11.45 - 12.30 Uhr    
6. Stunde: 12.30 - 13.15 Uhr    
 

Zensuren und Zeugnisse

Im 1. Schuljahr werden keine Noten erteilt. Die Schüler der 1. und 2. Klasse erhalten jeweils zum Ende eines Schuljahres Zeugnisse, in denen der individuelle Lernfortschritt des Kindes durch Hinweise zum Arbeits- und Sozialverhalten sowie zu den Lernbereichen in Form eines Berichtes ausgedrückt ist. Im Zeugnis des 1. Schuljahres stehen keine Zensuren, das Versetzungszeugnis von Klasse 2 nach Klasse 3 enthält Noten.
Im 3. und 4. Schuljahr erhalten die Schüler jeweils zum Halbjahr und zum Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Die Zeugnisse der 3. Klasse bestehen aus einer Kombination von Noten- und Berichtszeugnis, in der 4. Klasse werden ausschließlich Noten erteilt.
Das Halbjahreszeugnis im 4. Schuljahr enthält außerdem eine begründete Empfehlung für eine Schulform der weiterführenden Schulen. Als Anlage zum Zeugnis erhalten die Schülerinnen und Schüler das Übergangsprotokoll Ü2.